Kay W. Klöpping

Rechtsanwalt + Steuerberater

Beratung von Familienunternehmen, Gesellschaftern und Privatpersonen

Als Rechtsanwalt und Steuerberater mit über 30-jähriger Berufserfahrung konzentriere mich auf die ganzheitliche persönliche Beratung von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien sowie vermögenden Privatpersonen bei strategisch relevanten rechtlichen Fragestellungen, häufig an der Schnittstelle zwischen Familie und Unternehmen.

Dies umfasst strategische Entscheidungen im Bereich der Vermögensstrukturierung, die Gründung von Gesellschaften und regelmäßig Fragen der Vermögensnachfolge im privaten und unternehmerischen Bereich.

Der hier entstehende Regelungsbedarf beinhaltet immer rechtliche und steuerliche Fragestellungen. Diese aber sind es nicht allein, denn die gefundenen Lösungen müssen auch der persönlichen Interessensituation entsprechen, langfristig tragfähig sein und zahlreiche andere persönliche und wirtschaftliche Aspekte beachten.

Typische Beratungsfelder in diesem Zusammenhang sind:

  • Vermögensnachfolge im privaten und unternehmerischen Bereich

  • Vorweggenommene Erbfolgen, Schenkungen

  • Strukturierung und Sicherung des Privatvermögens und Asset Protection

  • Gründung und Neuorganisation von Unternehmen

  • Wahl der Rechtsform

  • Familiengesellschaften

  • Gesellschaftsrechtliche Sonderprojekte und Organberatung

  • Unternehmensverfassung (Family Business Governance)

  • Stiftungen

Kontakt

Obernstraße 40

33602 Bielefeld

kay.kloepping@kloepping.me
+49 521 23993-15 +49 172 6767036

Beratungsansatz


Meine Beratung bezieht außer den rechtlichen Aspekten ebenso die erb- und familienrechtlichen Regelungen ein. Rechtlich und steuerlich wird eine tragfähige und steuerschonende Lösung erarbeitet, die trotz der sich fortlaufend ändernden Rahmenbedingungen langfristig Stabilität sichert.


Mit den anderen meine Mandanten ggfs. langjährig betreuenden Beratern, insbesondere dem Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfern und Banken meiner Mandanten arbeite ich vertrauensvoll und eng zusammen.


Die Besonderheiten des Beratungsumfeldes bei Familienunternehmern und vermögenden Privatpersonen in einem sensiblen und höchstpersönlichen Bereich erfordern einen ganzheitlichen Beratungsansatz aus einer Hand.  

Beratungsfelder

  • Nachfolgeplanung ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftssicherung eines Familienunternehmens. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten ich ein individuelles Nachfolgekonzept. 

    Nicht immer ist eine Nachfolge innerhalb der Familie möglich. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob eine sog. externe Nachfolge eine Alternative ist. Dies kann die Fortführung des Unternehmens in der Familie mit einem externen Management sein, aber auch Stiftungslösungen oder ein Unternehmensverkauf.

    Ein ganzheitlicher Beratungsansatz muss die unternehmerische, die familiäre und die persönliche Sphäre gleichermaßen einbeziehen. Dies umfasst die gesellschaftsrechtlichen Fragen der Beteiligungs, die Führungsstruktur und auch die Einbeziehung der persönlichen Sphäre. Immer wieder bedeutsam sind dabei die steuerrechtlichen Fragestellungen bei Einkommensteuer und Schenkung- und Erbschaftsteuer. 

    Aus zahlreichen Nachfolgeprojekten verfüge ich über einen umfassenden Erfahrungsschatz. 


  • Neben der betrieblichen ist auch die private Vermögenssphäre meiner Mandanten gleich bedeutsam. Es gilt langfristig Strukturen und Strategien aufzubauen, die gegen Haftungs- und Liquiditätsrisiken aus der betrieblichen Sphäre, aber auch gegenüber Familienmitgliedern und Dritten absichern („Asset Protection“).

    Dazu gehören etwa passende ehevertragliche Regelungen – besonders auch im internationalen Kontext – und der Abbau von persönlichen Verpflichtungen für betriebliche Risiken, z.B. durch eine geeignete gesellschaftsrechtliche Struktur.

    Im Bereich des Ehe- und Familienrechts sowie der Vermögensübertragung auf Kinder bieten sich daneben aber auch viele Gestaltungen mit hohen steuerlich vorteilhaften Aspekten.

    Ich berate seit langen Jahren auch die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturierung bei größeren privaten Vermögen sowie die Einrichtung von Family Offices und Stiftungen.


  • Die Unternehmensstruktur und Rechtsform jedes Familienunternehmens bestimmt eine Vielzahl von Folgeeffekten, sei es die Besteuerung, aber auch Offenlegung oder Arbeitnehmermitbestimmung. Die sich ändernden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen bedingen die Notwendigkeit zu einer fortwährender Überprüfung und Anpassung. 

    Veränderungen im Gesellschafterkreis u.a. aufgrund des Generationswechsels, werden regelmäßig einen Anpassungsbedarf bedingen, der eine Neudefinition der Governance-Strukturen erfordert. Aber auch das Wachstum des Unternehmens, die Gründung weiterer Gesellschaften oder der Gang ins Ausland erfordert grundsätzliche Weichenstellungen, die rechtlich und steuerlich begleitet werden müssen.

    Hierbei erarbeite ich mit Ihnen eine passgenaue rechtlich und steuerlich abgesicherte Konzeption und betreue sie bei der Umsetzung. Dies reicht von der vermögensverwaltenden Familiengesellschaft bis zum Aufbau einer Holdingstruktur unter Einsatz der dafür sinnvollen rechtlichen Instrumente, wie Neugründungen, Formwechsel, Verschmelzungen, Spaltungen oder Ausgliederungen.


  • Eine Stiftungsgründung hat häufig einen philanthropischen Hintergrund. Die Gründung und sachgerechte Ausgestaltung der Stiftung mit finanziellen Mitteln, aber auch einer passenden Governance-Struktur sichert langfristig die Umsetzung der gemeinnützigen Ziele.

    In den letzten Jahren nimmt aber die Bedeutung der Familienstiftung stark zu. Diese nur dem Wohle einer Familie dienende Stiftung bietet die Möglichkeit, einerseits die Unabhängigkeit und den Fortbestand des Unternehmens oder eines privaten Vermögens unabhängig von einzelnen Personen im Gesellschafterkreis zu sichern und andererseits die finanzielle Versorgung der Familie sicherzustellen.

    Eine Familienstiftung kann sich durchaus als Alternative zu einer Familiengesellschaft in Form einer GmbH anbieten. Sie verursacht eher weniger Verwaltungsaufwand und hat trotz ihrer Körperschaftsteuerpflicht nennenswerte Vorteile gegenüber der GmbH. Vor dem Hintergrund des geltenden Erbschaftsteuerrechts kann sich die Familienstiftung gerade bei wertvollen Unternehmensanteilen anbieten. unter Liquiditätsgesichtspunkten, anbieten.

    In der Beratung geht es aber nicht nur darum, eine Stiftung zu gründen. Diese muss auch lebensfähig sein. Sie bedarf einer langfristig ausgerichteten Governance-Struktur, die auch die Nachfolgefrage in den Stiftungsorganen berücksichtigt sowie ein sich im Laufe der Zeit veränderndes rechtliches und wirtschaftliches Umfeld.


  • Die ausländische Familienstiftung, Shurety/Klöpping, IStR 2024, 258 - beck-online

    e-book GmbH-Geschäftsführung 2024, Handelsblatt-Verlag, hier

    e-book GmbH-Geschäftsführung 2023, Handelsblatt-Verlag, hier.

    Mitautor in Beck´sches Handbuch der Personengeselschaften, hier

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